Zum Inhalt springen

SiFa

SiFa oder FaSi, die Fachkraft für Arbeitssicherheit

Ob SiFa oder FaSi, beide Begriffe finden aktuell noch Verwendung, aber kürzlich hat man sich Zwischen dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS), den Ländern und der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) darauf geeinigt, für die „Fachkraft für Arbeitssicherheit“ die Abkürzung „Sifa“ zu verwenden, somit wird diese Abkürzung nun offiziell genutzt.

In Deutschland sind Arbeitgeber und Unternehmer gesetzlich verpflichtet, sich um den Arbeits- und Gesundheitsschutz Ihrer Mitarbeiter zu kümmern. Ein wesentlicher Teil ist dabei, die Beschäftigung einer Fachkraft für Arbeitssicherheit (SIFA). Diese übernimmt für Sie die sicherheitstechnische Grundbetreuung nach den gesetzlichen Vorgaben der DGUV Vorschrift 2 und dem Arbeitssicherheitsgesetz.
Die SiFa unterstützt bei allen notwendigen Maßnahmen, um potentielle Arbeitsunfällen und vermeidbare Erkrankungen am Arbeitsplatz zu verhindern.
Dazu gehört unter anderem das Erstellen von Gefährdungsbeurteilungen und die Beurteilung der Arbeitsbedingungen, die Beratung beim Aufbau der innerbetrieblichen Arbeitsschutzorganisation, Unterweisungen von Beschäftigten mit dem Themenschwerpunkt Arbeits- und Gesundheitsschutz, die Erstellung von Betriebsanweisungen & Mitarbeiterschulungen, die Durchführung von Unfalluntersuchungen, Dokumentation, Analysen und deren Auswertungen, außerdem regelmäßige Begehungen zur Verbesserung des Arbeitsschutzes und zur Erarbeitung von Präventivmaßnahmen.

Sprechen Sie uns an, wir beraten Sie gerne bzgl. Ihres Projektes.

Schlagwörter: